Auszug aus den Geschäftsbedingungen
Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind als
Beratungsleistungen zu sehen, die gegebenenfalls von unabhängiger
Stelle zu überprüfen sind. Eine Haftung des Auftragnehmers
bei subjektiv oder objektiv falscher Beratung wird ausgeschlossen.
Es besteht keine generelle Anwesenheitspflicht auf dem Werksgelände des
Auftraggebers, die über den für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang (Besprechungen, Teilnahme an Sitzungen, Beschaffung
von Informationen etc.) hinausgeht.
Analysen von Patenten und Patentanmeldungen werden mit großer
Sorgfalt durchgeführt; Ergebnisse solcher Analysen enthalten ein
hohes Maß an Unwägbarkeiten, da oftmals von verschiedenen, sich
inhaltlich und zeitlich überschneidenden Patentanmeldungen vor dem
eigentlichen Prüfvorgang durch die Patentämter beurteilt
werden muss, welchen der häufig sehr breit beanspruchten Schutzrechte in
welchem Umfang im Falle einer Patenterteilung einige Jahren
später stattgegeben werden wird. Auch bei bestehenden Schutzrechten muss
teilweise im Voraus eingeschätzt werden, wie eventuelle
Patentstreitigkeiten entschieden würden. Der Auftragnehmer kann
daher nicht für die Richtigkeit des Ergebnisses solcher Analysen
garantieren.
Geheimhaltung
Die Verabeitung von vertraulichen Informationen ist Teil unseres Geschäfts.
Auf Wunsch schließen wir gerne mit Ihnen eine schriftliche
Vereinbarung über die"Geheimhaltung bzw. Nichtweitergabe von
vertraulichen Informationen" ab, die während unserer
Projekt-Zusammenarbeit zu unserer Kenntnis gelangen.
Stand 01.06.2003