Auszug aus den Geschäftsbedingungen


Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind als Beratungsleistungen zu sehen, die gegebenenfalls von unabhängiger Stelle zu überprüfen sind. Eine Haftung des Auftragnehmers bei subjektiv oder objektiv falscher Beratung wird ausgeschlossen.

Es besteht keine generelle Anwesenheitspflicht auf dem Werksgelände des Auftraggebers, die über den für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang (Besprechungen, Teilnahme an Sitzungen, Beschaffung von Informationen etc.) hinausgeht.

Analysen von Patenten und Patentanmeldungen werden mit großer Sorgfalt durchgeführt; Ergebnisse solcher Analysen enthalten ein hohes Maß an Unwägbarkeiten, da oftmals von verschiedenen, sich inhaltlich und zeitlich überschneidenden Patentanmeldungen vor dem eigentlichen Prüfvorgang durch die Patentämter beurteilt werden muss, welchen der häufig sehr breit beanspruchten Schutzrechte in welchem Umfang im Falle einer Patenterteilung einige Jahren später stattgegeben werden wird. Auch bei bestehenden Schutzrechten muss teilweise im Voraus eingeschätzt werden, wie eventuelle Patentstreitigkeiten entschieden würden. Der Auftragnehmer kann daher nicht für die Richtigkeit des Ergebnisses solcher Analysen garantieren.



Geheimhaltung

Die Verabeitung von vertraulichen Informationen ist Teil unseres Geschäfts.

Auf Wunsch schließen wir gerne mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über die"Geheimhaltung bzw. Nichtweitergabe von vertraulichen Informationen" ab, die während unserer Projekt-Zusammenarbeit zu unserer Kenntnis gelangen.



Stand 01.06.2003